Wir beraten und vertreten bundesweit unter anderem auch im (Hoch-)Schulrecht und Prüfungsrecht. Gerade der Bereich des Hochschulzulassungsrechts (sog. Studienplatzklagen) wie auch das Prüfungsrecht sind nicht selten von Emotionen geprägt und erfordern daher einen kompetenten Rechtsbeistand mit Sensibilität und Fingerspitzengefühl.
Prüfungsentscheidungen sind anfechtbar.
Unsere Tätigkeit umfasst die Behandlung von rechtlichen Problemen mit der Exmatrikulation, insbesondere im Fall durchgefallener und angefochtener Prüfungen. Dabei können wir in allen Studienfächern und allen Prüfungsformen tätig werden.
Gerade im medizinischen Prüfungsrecht wurde die absolute Bestehensgrenze im Multiple-Choice-Verfahren (Antwort-Wahl-Verfahren) für unzulässig erachtet. Trotz der eindeutigen Rechtsprechung kommt es immer wieder vor, dass sich Universitäten nicht an diese Vorgabe halten.
Soweit schriftliche Aufsichtsarbeiten oder Hausarbeiten betroffen sind, können wir die jeweiligen Bewertungen auf formelle und/oder inhaltliche Bewertungsfehler überprüfen.
Auch im Bereich mündlicher Prüfungen ergeben sich Fehlerquellen - so etwa eine fehlerhaft besetzte Prüfungskommission oder ein nicht angefertigtes Prüfungsprotokoll.
In Fällen einer Prüfungsunfähigkeit ist ein unverzügliches Handeln des Prüflings geboten. Sobald Krankheitssymptome auftreten und der Prüfling daraus eine mangelnde Leistungsfähigkeit ableitet, ist er zur Mitwirkung gegenüber der Prüfungsbehörde verpflichtet. Unerlässlich ist daher der Besuch beim Arzt und die Erklärung des Rücktritts von der Prüfung. Diese muss unverzüglich nach dem Bemerken der Beeinträchtigung und bald möglichst erfolgen. Nur dann ist ein entschuldigtes Fernbleiben von der Prüfung ohne negative Folgen für das Prüfungsergebnis zu erwarten.
Das Bildungsrecht umfasst alle Gebiete rund um das Thema Bildung. Neben dem Schul-, Hochschul- und Prüfungsrecht bieten wir beispielsweise Beratungs- und Vertretungsleistungen in den Bereichen:
Bei allen Fragestellungen zu den vorbenannten und ähnlichen Themen beraten wir Sie zielgerichtet und kompetent, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Daneben bieten wir auch staatlichen und privaten Bildungseinrichtungen (Schulen, Hochschulen, Akademien, sonstige Bildungsträger) eine Beratung bei der Erstellung von Studien- und Prüfungsordnungen, Ausbildungsverordnungen für die Abschlüsse Bachelor und Master, Dienstverträgen, sonstigen Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Wir übernehmen zudem die Beratung und Vertretung (privater) Bildungseinrichtungen im Rahmen von Akkreditierungsverfahren und unterstützen diese bei Hochschulgründungen. Zudem bieten wir "In-House" Veranstaltungen und Fortbildungen an.
Der soziale Status und das wirtschaftliche Wohlergehen basiert in der heutigen Zeit primär auf dem Bildungsstand des Einzelnen. Deshalb besteht ein ungemein großes öffentliches Interesse an der Entwicklung des Bildungswesens im Allgemeinen und des Schulwesens.
Eltern wollen ihren Kindern in den meisten Fällen eine bestmögliche Schulbildung ermöglichen und so ihre Zukunft abgesichert wissen. Oftmals ist Eltern jedoch die Reichweite ihrer Rechte bzw. die ihres Kindes gar nicht bewusst.
Der Schulalltag bringt es mit sich, dass es immer wieder zu Spannungssituationen zwischen dem elterlichen Grundrecht auf Erziehung und dem staatlichen Erziehungsauftrag kommt. Das Schulrecht regelt insbesondere die mit dem Schulbetrieb zusammenhängenden Rechte und Pflichten von Schülern, Lehrern, Eltern, der Schulaufsicht und Schulträgern - es ist Teil des öffentlichen Rechts, genauer des besonderen Verwaltungsrechts.
Das Schulrecht genießt in seinen Ausprägungen zum Großteil den verfassungsrechtlichen Schutz durch das Grundgesetz in Art. 12 Abs. 1 GG und das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG. Jedoch wird dieses durch das besondere Verhältnis zwischen Schülern und Schule zum Staat stärker geprägt. So haben Eltern beispielsweise einen aus Art. 6 Abs. 2 GG folgenden Auskunftsanspruch auf Informationen über die Leistungen und das leistungsbezogene Verhalten ihres Kindes in der Schule. Hat die Schule ihre Informationspflicht verletzt (z.B. eine notwendige Vorwarnung unterlassen oder die Eltern zu spät informiert, so dass deshalb eine Abhilfe nicht mehr möglich war), ist eine wegen der mangelhaften Leistungen ausgesprochene Nichtversetzung ggfs. rechtswidrig.
Wir bieten die Bertung und Vertretung in allen Bereichen des Schulrechts an - dies sowohl im staatlichen Schulsektor von der Grundschule bis zum Gymnasium als auch im Bereich der Privatschulen, so z.B.
Das Hochschulrecht ist ein Teilbereich des Wissenschaftsrechts und befasst sich u.a. mit den Regelungen des staatlichen Organisationsrechts. Diese Regelungen sind Normen des öffentlichen Rechts.
Auch der Hochschulbereich kann Anlass für Streitigkeiten zwischen den jeweiligen Organen bieten. Neben disziplinarischen Maßnahmen oder einer unberechtigten Exmatrikulation bieten wir eine Beratung und Vertretung auch bei Streitigkeiten rund um das Thema Doktorarbeiten, Habilitationen und Promotionsvorhaben.
Insbesondere das Thema “Ghostwriting” bzw. der Vorwurf, eine wissenschaftliche Ausarbeitung mit fremder Hilfe angefertigt zu haben, kann für das berufliche Fortkommen eine Stigmatisierung bedeuten. Auch das aktuelle und sensible Thema „Bafög-Betrug“ gehört zu diesem Bereich des Hochschulrechts:
RA Dr. Uwe Schlömer
Fon: +49(0)40 - 31766900
Fax: +49(0)40 - 31766920
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