SCHLÖMER & SPERL berät und betreut Kreative und Künstler sowie Unternehmen aus den Bereichen Literatur, Zeitungs- und Zeitschriftwesen, Musik, Film und Fernsehen sowie Bühne und Theater, Internet, Software, bildende Kunst, Design, Architektur, Fotografie und Merchandising in sämtlichen auftretenden Fragen des Urheberrechts – dies sowohl in nationaler als auch internationaler Hinsicht.
Hierbei berät SCHLÖMER & SPERL seine Mandanten insbesondere bei Fragen zur Entstehung und Verteidigung von Urheber- bzw. Leistungsschutzrechten sowie bei der Erstellung und Verhandlung von urheberrechtlichen Nutzungs- und Lizenzverträgen, einschließlich gerichtlicher Verletzungsverfahren. Hierbei schaut SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte auch über den urheberrechtlichen Schutzbereich hinaus und sichert Ihre urheberrechtlichen Werke zugleich, wenn möglich, zudem darüber hinaus begleitend durch die Erlangung von markenrechtlichen, patentrechtlichen oder geschmacksmusterrechtlichen Schutz für Ihr Werk ab.
Zudem berät und vertritt SCHLÖMER & SPERL seine Mandanten in allen auftretenden Fragen rund um die Problematik der Produktpiraterie.
SCHLÖMER & SPERL berät seine Mandanten in allen rechtlichen Fragestellungen rund um den Bereich Rundfunk, Film und Fernsehen sowie Musik. SCHLÖMER & SPERL vertritt unter anderem zahlreiche Schauspieler, Darsteller, Moderatoren und Komiker (Kabarettisten und Comedians) bei der Verhandlung, Überprüfung und dem Abschluss von Verträgen bzw. Engagements (so etwa bei Agentur- und Managementverträgen, Darsteller- und Moderatorenverträgen sowie bei Bühnen-, Show-, oder Musical-Engagements).
Ebenso umfasst ist die Beratung bei dem Abschluss von Werbe- und Autogrammstunden sowie Sponsorenvereinbarungen. Auch im Hinblick auf Vertragsverletzungen und Kündigungen sowie der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen (z.B. bei der Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch falsche Berichterstattung oder der unbefugten Verwendung von Bildmaterial durch Dritte) steht die Kanzlei beratend zur Seite.
Zudem berät SCHLÖMER & SPERL Produzenten, Regisseure und Autoren in allen Bereichen der Filmherstellung – also ab dem Zeitpunkt der Stoffentwicklung über die Produktionsphase bis hin zur Auswertung des Films. Auch die rechtliche Beratung und vertragliche Gestaltung von und zu Film- und Fernsehformaten, Treatments, Showkonzepten, Drehbüchern oder der Verfilmung bestehender Werke gehört zum Beratungsspektrum von SCHLÖMER & SPERL.
Auch in Fragen zur Filmförderung, Filmfinanzierung oder zu Filmfonds, der Erlangung von Drehgenehmigungen sowie beim Rechte-Clearance, der Erstellung und Verhandlung von Koproduktions-, Auftragsproduktions– und sonstigen Lizenzverträgen mit Sendern oder anderen Auftraggebern steht SCHLÖMER & SPERL seinen Mandanten beratend zur Seite. Die Kanzlei berät weiterhin bei Fragen zur Online-Verwertung und zum Vertrieb.
SCHLÖMER & SPERL berät und betreut Schauspiel-Agenturen oder Managements, neben der Erstellung von Agenturverträgen, bei der Überprüfung und Verhandlung sowie dem Abschluss von Verträgen mit deren Künstlern. Auch bei der Zusammenarbeit und Auseinandersetzung mit Verwertungsgesellschaften (etwa VFF, VGF, VG Bild-Kunst, VG Wort etc.) steht SCHLÖMER & SPERL seinen Mandanten unterstützend zur Seite
Im Bereich Musik berät und vertritt SCHLÖMER & SPERL seine Mandanten (hierzu zählen unter anderem auch Musiker, Bands, DJs und Komponisten, Textautoren sowie Verlage, Managements und Konzertagenturen) in allen Aspekten und Bereichen des Musik-Business. Die Beratung von Künstlern erstreckt sich unter anderem auf die Erstellung und Verhandlung von Verträgen (etwa bei der Bandgründung, mit dem Management, der Bookingagentur, dem Verlag oder der Plattenfirma etc.) sowie der Klärung von Rechten (etwa beim „covern“ etc.) und der Erlangung von Schutz für die eigenen Songs.
Auch bei der Klärung von Fragen zum Merchandising, der Anmeldung von Marken (etwa in Bezug auf den eigenen Bandnamen etc.), der Online-Verwertung oder im Hinblick auf die Künstlersozialkasse steht SCHLÖMER & SPERL seinen Mandanten beratend zur Seite.
Das Angebot von SCHLÖMER & SPERL erstreckt sich außerdem auf die Beratung im Bereich der Tonträgerindustrie, z.B. die Erstellung und Verhandlung von Verträgen (Künstler–, Produktions-, Titel–, Bandübernahme-, Vertriebs– oder Verlagsverträgen etc.) oder der Gründung eines eigenen Musikverlages oder Labels. Ebenso berät SCHLÖMER & SPERL bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform sowie der Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses. Zudem unterstützt SCHLÖMER & SPERL bei der Verwertung von Lizenzen und der Anmeldung von Marken.
Darüber hinaus steht die Kanzlei im Fall von Rechteverletzungen beratend zur Seite und verhilft zur Durchsetzung und Wahrung der eigenen Rechte sowie der Abwehr fremder Ansprüche - so etwa bei Abmahnungen wegen der öffentlichen Zugänglichmachung von Musik- oder Filmwerken im Internet (Filesharing). Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. hat für betroffene und interessierte Bürgerinnen und Bürger einen Ratgeber zum Thema "Filesharing" bereitgestellt; dieser findet sich unter folgendem URL: http://www.abmahnung.org/filesharing/
RA Jörg Dittrich, LL.M.oec.
Fon: +49(0)40 - 31766900
Fax: +49(0)40 - 31766920
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RA Dr. Jussi R. Mameghani
Fon: +49(0)40 - 31766900
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