Die Kanzlei SCHLÖMER & SPERL betreut ihre Mandanten auch auf dem Gebiet des Wirtschaftsverwaltungsrechts. Diese Betreuung beginnt bei der Hilfestellung von Existenzgründern im Hinblick auf das Gewerbe-, Gaststätten- und Handwerksrecht. Hier erfolgt eine umfassende Beratung rund um Anmelde- und Zulassungspflichten, Beschränkungen und Auflagen.
Darüber hinaus ist die Kanzlei auch tätig im Bereich des Zuwendungsrechts (Subventionsrecht) und hilft beim Auffinden von Subventionsmöglichkeiten und der Durchsetzung von Ansprüchen auf Zuwendung durch den öffentlichen Sektor.
Schließlich sind die Rechtsanwälte der Kanzlei SCHLÖMER & SPERL auch für Ihre Mandanten im Bereich des Energiewirtschaftsrechts die richtigen Ansprechpartner.
Wir übernehmen die rechtliche Vertretung und Beratung in Fragen des öffentlichen Baurechts, insbesondere im Rahmen von Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Verfügungen der Baubehörden sowie zur Durchsetzung von Baugenehmigungen, Nutzungsänderungen und Bauvoranfragen.
Im Bereich des privaten Baurechts sind wir bei der Vertragsgestaltung (BGB- und VOB/B-Verträge), der Projektsteuerung und der Durchsetzung der Pflichten der am Bau Beteiligten behilflich. Insbesondere die Durchsetzung von Mängelansprüchen gehört zu unserer anwaltlichen Tätigkeit.
SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte bietet auch die Beratung und Vertretung in allen Fragen des Immobilienrechts an. So bieten wir z.B. eine Beratung zur Lösung von Problemen im Genehmigungsverfahren sowie bei anderen behördlichen Verfügungen. Gleiches gilt für Fragen rund um die Projektentwicklung, der Veräußerung und Verwertung der Immobilie.
Auch die Gestaltung von Finanzierungsmöglichkeiten in den Bereichen Leasingvertragsrecht und Teilzahlungsgeschäfte sowie die Verhandlungsführung mit Kreditinstituten gehört zum Leistungsangebot von SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte.
RA Dr. Uwe Schlömer
Fon: +49(0)40 - 31766900
Fax: +49(0)40 - 31766920
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