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Arbeitnehmer und Arbeitgeber

SCHLÖMER & SPERL berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen – vom Beginn des Arbeitsverhältnisses an, über den Inhalt (Arbeitsvertragsgestaltung und Auslegung) bis zu dessen Beendigung.

Das Angebot von SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte erstreckt sich hierbei auf die Beratung von Arbeitgebern über die Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses (etwa zur Wahl der richtigen Anstellungsform, der günstigsten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Ausgestaltung sowie zur Thematik der Befristung etc.) sowie die Beratung, Verhandlung und Erstellung von vertraglichen Gestaltungen (z.B. Arbeits- und Dienstverträge).

Das Angebot der Kanzlei umfasst zudem die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten über Versetzungen, Urlaubsgewährung, Änderungskündigungen, Abmahnungen und Zeugniserteilungen sowie die Beratung und Schulung zur Vermeidung von Diskriminierungsfällen im Betrieb im Hinblick auf das Allg. Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

SCHLÖMER & SPERL berät Mandanten zudem zur Thematik der Verhandlung und des Abschlusses von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen einschließlich der damit verbundenen sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Problemstellungen (z.B. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, Wahl der günstigsten steuerrechtlichen Möglichkeit im Hinblick auf Abfindungszahlungen, insb. nach dem Wegfall der Freibeträge etc.).

Die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor und nach Ausspruch der Kündigung sowie die Vertretung in Kündigungsschutzprozessen vor allen deutschen Gerichten gehören ebenfalls zum Beratungsspektrum von SCHLÖMER & SPERL.

Beamtenrecht und Soldatenrecht

Das Beamtenrecht gehört zum öffentlichen Recht und ist Teil des Besonderen Verwaltungsrechts.

Gerade der öffentliche Dienst bietet oftmals Konflikte zwischen dem Dienstherr und seinen Beamten. Dabei hat der Beamte nicht nur Pflichten, wie beispielsweise die Dienst- und Treuepflicht, sondern auch zahlreiche Rechte, was sich besonders anhand der Fürsorgepflicht des Dienstherren zeigt. Dazu zählt dann der Anspruch auf eine amtsangemessene Besoldung oder auch der Anspruch auf Urlaub und Beihilfe. Daneben bietet aber auch die Berufung oder die Beendigung des Beamtenverhältnisses vielseitige Rechtsprobleme auf. Im Rahmen von anstehenden Beförderungen hat der Beamte einen sog. Bewerberverfahrensanspruch, der auch gerichtlich überprüfbar ist. In diesem Zusammenhang überprüfen wir Ihre dienstliche Regel- und Anlassbeurteilungen, die oftmals Anlass zu Beanstandungen geben. Der Beamte sollte sich dabei darüber bewusst sein, dass die dienstlichen Bewertungen Grundlage für die Frage der Beförderung sind. 

Auf dem Gebiet des Beamtenrechts vertreten wir Sie bundesweit und nehmen Ihre Interessen wahr.

Soldatenrecht

SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte haben auch bereits Soldatinnen und Soldaten erfolgreich in Disziplinar- und Entlassungsverfahren vertreten. Das Soldatenrecht selbst zeichnet sich durch eine Fülle von gesetzlichen Vorschriften und Erlassen aus. 

RA Dr. Uwe Schlömer
Fon: +49(0)40 - 31766900
Fax: +49(0)40 - 31766920
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