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Prüfungsrecht
Die
Bedeutung einer berufsbezogenen Prüfung
und der dadurch erworbenen Note ist in den meisten Fällen ernorm hoch und wird noch weiter ansteigen.
Vielen Prüfern ist diese Bedeutung nicht vollständig bewußt oder ihnen ist die Erkenntnis von der Wichtigkeit ihrer Entscheidung im Laufe der Jahre ihrer Prüfertätigkeit ein wenig abhanden gekommen.
Darüber hinaus wird in vielen Fällen die Leistungen eines Prüfers finanziell gar nicht oder kaum belohnt, so dass sich leider viele Prüfer bei ihrer Bewertung auch nicht die Mühe geben, die die Kandidaten verdient hätten.
Zwar sind Prüfungsentscheidungen nur eingeschränkt durch die Verwaltungsgerichte kontrollierbar, oftmals wird aber von seiten der Prüfer, der Prüfungsämter oder -ausschüsse der sogenannte Bewertungsspielraum falsch eingeschätzt.
Der
vollen gerichtlichen Kontrolle
unterliegen etwa:
Verfahrensfehler (z.B. Baulärm während der Klausur, unzureichende Befragung während der mündlichen Prüfung, Befangenheit des Prüfers, Normenbezug außerhalb gültiger Gesetzessammlungen, etc.)
Sachfremde Erwägungen (z.B. Einfließenlassen konfessioneller oder parteipolitischer Gesichtspunkte, Überbewertung der Schriftform, etc.)
Zutreffende und vollständige Tatsachengrundlage (z.B. Arbeit oder Aufgabenstellung wurde verwechselt, schlafender oder Akten bearbeitender Prüfer während der mündlichen Prüfung, etc.)
Allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe und Vertretbarkeit (z.B. eine fachwissenschaftlich vertretbare Meinung wird als falsch bewertet; Folgerichtigkeite der Lösung; Nichtbeachtung des dem Kandidaten zustehenden Antwortspielraums, etc.)
Die Kanzlei SCHLÖMER & SPERL übernimmt in diesem Bereich Mandate, indem erfahrene Mitarbeiter,
Einsicht nehmen in die
Prüfungsakte
und Bewertungsfehler aufspüren,
erforderliche
Widerspruchsverfahren
durchführen und substantiiert Fehler rügen und
anschließend etwa erforderliche
Klageverfahren
gegen die Prüfungsämter durchsetzen, um dem Mandanten zu einer besseren Benotung zu verhelfen.
Dabei können die Mandanten von der jahrelangen Erfahrung der Mitarbeiter der Kanzlei SCHLÖMER & SPERL als
Rechtsanwälte
einerseits und
Dozenten
im Bereich von Studierenden, Referendaren und Steuerberatern andererseits gleich doppelt profitieren.
Downloads
Folgende Downloads stehen für Sie bereit:
Prüfungsrecht.pdf
Ihre Ansprechpartner zu diesem Thema
RA Dr. Uwe Schlömer
Fon: +49 (0)40 - 317 669 00
Fax: +49 (0)40 - 317 669 20
E-Mail:
anwalt@schloemer-sperl.de
RA Dr. Jussi R. Mameghani
Fon: +49 (0)40 - 317 669 00
Fax: +49 (0)40 - 317 669 20
E-Mail:
anwalt@schloemer-sperl.de
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