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Medienrecht
SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte berät nationale und internationale Mandanten in allen medienrechtlichen Fragen umfassend über außergerichtliche und gerichtliche Handlungsalternativen. Zu den Mandanten gehören neben Personen des öffentlichen Lebens, wie etwa Künstler, Unternehmer, Sportler und Politiker, auch Privatpersonen. SCHLÖMER & SPERL betreut diese Personen in sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten. Dies beispielsweise dann, wenn Mandanten unerlaubt Gegenstand von Berichterstattungen in Medien (z.B. Zeitschriften, Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen, Internetforen etc.) geworden sind. Ebenso in Fällen von unerlaubten Eingriffen in den Gewerbebetrieb des Unternehmers, beispielsweise aufgrund von rechtswidriger und geschäftsschädigender Berichterstattung. SCHLÖMER & SPERL berät auch im gesamten Bereich des so genannten Entertainment-Law.
Dazu gehören vor allem die Gestaltung und Verhandlung umfangreicher Künstler- und Werbeverträge. Darüber hinaus betreut die Kanzlei Produzenten, Manager, Schauspieler und Künstler aus dem Bereich Musik sowie Film und Fernsehen sowohl im Rahmen der Vertragsgestaltung als auch bei der Wahrnehmung ihrer Rechte gegenüber Dritten.
Ihre Ansprechpartner zu diesem Thema
RA Jörg Dittrich, LL.M. oec.
Fon: +49 (0)40 - 317 669 00
Fax: +49 (0)40 - 317 669 20
E-Mail:
anwalt@schloemer-sperl.de
RA Martin Jackowski, LL.M.
Fon: +49 (0)40 - 317 669 00
Fax: +49 (0)40 - 317 669 20
E-Mail:
anwalt@schloemer-sperl.de
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