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Arbeitsrecht
SCHLÖMER & SPERL berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen – vom Beginn des Arbeitsverhältnisses an, über den Inhalt (Arbeitsvertragsgestaltung und Auslegung) bis zu dessen Beendigung.
Schwerpunkte der Tätigkeit von SCHLÖMER & SPERL bilden hierbei die Beratung von Arbeitgebern über die Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses (etwa zur Wahl der richtigen Anstellungsform, der günstigsten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Ausgestaltung sowie zur Thematik der Befristung etc.) sowie die Beratung, Verhandlung und Erstellung von vertraglichen Gestaltungen (z.B. Arbeits- und Dienstverträge).
Die Tätigkeit der Kanzlei umfasst zudem die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten über Versetzungen, Urlaubsgewährung, Änderungskündigungen, Abmahnungen und Zeugniserteilungen sowie die Beratung und Schulung zur Vermeidung von Diskriminierungsfällen im Betrieb im Hinblick auf das Allg. Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
SCHLÖMER & SPERL berät seine Mandanten zudem zur Thematik der Verhandlung und des Abschlusses von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen einschließlich der damit verbundenen sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Problemstellungen (z.B. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, Wahl der günstigsten steuerrechtlichen Möglichkeit im Hinblick auf Abfindungszahlungen, insb. nach dem Wegfall der Freibeträge etc.).
Die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor und nach Ausspruch der Kündigung sowie die Vertretung in Kündigungsschutzprozessen vor allen deutschen Gerichten gehören ebenfalls zum Beratungsspektrum von SCHLÖMER & SPERL.
Ihr Ansprechpartner zu diesem Thema
RA Dr. Michael Knoll
Fon: +49 (0)40 - 317 669 00
Fax: +49 (0)40 - 317 669 20
E-Mail:
anwalt@schloemer-sperl.de
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