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Dienstag, 07.02.2012
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RSS-Feed
Wir bieten Ihnen einen RSS-Feed im Format RSS 2.0 zum Abonnieren an. Informieren Sie sich so einfach und schnell über die Neuigkeiten auf der Website der Kanzlei SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte.
 
 
Was ist eigentlich RSS?
 
RSS ist ein plattformunabhängiges XML-basiertes Format und wurde dazu entwickelt, um Nachrichten und andere Web-Inhalte unkompliziert auszutauschen. Die Abkürzung RSS steht für: Really Simple Syndication.
 
Zum Lesen der RSS-Feeds gibt es verschiedene kostenfreie und kommerzielle RSS-Leseprogramme, die sog. Feedreader. Diese Programme stellen Ihnen die Überschriften und Kurztexte der neuesten Inhalte auf der Website der Kanzlei SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte zur Verfügung. Über Hyperlinks werden Sie dann zu den Volltexten auf der Website geführt. So haben Sie die Aktualisierungen unserer Website jederzeit im Überblick.
 
Eine gute Übersicht bietet das RSS-Verzeichnis.
 
 
Wie wird ein RSS-Feed abonniert?
 
Zum Abonnieren des Newsfeed müssen Sie nur die Adresse des RSS-Feeds in ihren Feedreader kopieren. Klicken Sie hierzu mit der rechten Maustaste auf den Link hier. In dem dann erscheinenden Kontextmenü gehen Sie auf <Verknüpfung kopieren>. Dadurch haben Sie die Adresse kopiert.
 
 
Und so funktioniert es!
 
Sobald Sie sich für einen Feedreader entschieden und ihn installiert haben, können Sie ein RSS-Feed abonnieren. Jeder Feed hat eine eigene Adresse, ähnlich der einer Internetseite. Für unseren RSS-Feed lautet die Adresse:
 
http://www.schloemer-sperl.de/Rss.ashx
 
Diese Adresse tragen Sie in Ihren RSS-Reader ein. Dazu fügen Sie in Ihrem RSS-Reader die obige Adresse an der entsprechenden Stelle ein. Fertig! Sie haben nun den Feed abonniert und sehen ihn in Ihrer Übersicht.
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